Wir, die MPT Advisory Group, haben langjährige Erfahrung  mit der Sanierungstreuhand bei Immobiliengesellschaften. Best Practice Beispiele finden Sie auf unseren Service-Seiten.

Wolfgang Tutsch, Managing Partner

Die Ausgangslage für den Einsatz der Sanierungstreuhand

ist meist, dass die Rückzahlung der Unternehmensfinanzierung gefährdet ist und weder die finanzierende Bank noch die  Gesellschafter einen weiteren Liquiditätsbeitrag leisten wollen. Die Vertrauensbasis zwischen Bank und Gesellschafter ist gestört, die Fälligstellung steht im Raum.

Damit würde aber die Vernichtung des Unternehmenswertes drohen, da bekanntlich in der Insolvenz, oder auch bei einem Verkauf unter Zeitdruck nur schlechte Verwertungsergebnisse zu erzielen sind. Auch haben oft die betroffenen Gesellschaften einen Restrukturierungsbedarf, d.h. es braucht etwas Zeit, um das Unternehmen wieder in schwarze Zahlen zu bringen.

Die Bank ist ohne Verbesserung der Sicherheiten und / oder aufgrund der gestörten Vertrauensbasis nicht bereit, einem Standstill zuzustimmen, um der Restrukturierung eine Chance zu geben.

Aufgrund der Schieflage des Unternehmens liegt auch kein guter Zeitpunkt für eine Investorensuche vor. Die Gesellschafter fürchten dabei Geld zu verlieren.

Wenn sich die Bank und die Gesellschafter auf einen Dritten einigen können, dem beide das Vertrauen schenken, eine Restrukturierung erfolgreich umzusetzen, dann kommt die Sanierungstreuhand ins Spiel.

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Wie funktioniert die Sanierungstreuhand?

Die Gesellschafter übertragen die Gesellschaftsanteile treuhändig an den Dritten. Es wird ein mehrseitiger Treuhandvertrag geschlossen, d.h. auch die Bank ist Partei des Vertrages.

Der Dritte erhält den Auftrag, das Unternehmen zu restrukturieren. Nach außen ist der Dritte Gesellschafter, im Innenverhältnis ist er sowohl gegenüber den Gesellschaftern als auch der Bank gebunden. Der Bank kommen ohnedies die Rechte aus dem Kreditvertrag zu, ein mehr an Rechten ist selten erforderlich.

Die Gesellschafter räumen dem Dritten weitestgehend Handlungsfreiheit ein, eine allfällige Verwertung ist idR im Detail festgelegt, insbesondere Mindestpreis, Art des Verkaufsverfahrens, etc. Auch die Verwendung der Erlöse ist im „Wasserfall“ detailliert definiert.

Wesentlich sind auch Regelungen über die Beendigung der Treuhand, z.B. Erreichung von Restrukturierungszielen, Long-Stop-Date, Call-Option der Gesellschafter etc. Selbstverständlich muss auch das Scheitern der Restrukturierung bzw. die Konsequenzen daraus geregelt werden.

Sanierungstreuhand, MPT Advisory Group

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Raimund Machowetz, Managing Partner

Was sind die Vorteile der Sanierungstreuhand?

Ein ganz wesentlicher Vorteil ist, dass für die Gesellschafter die Chance besteht, das Unternehmen zu erhalten, mehr noch, gelingt der Turnaround, ein restrukturiertes Unternehmen zurückzunehmen. Für die Bank besteht die Chance, das Obligo ordnungsgemäß bedient zu erhalten, d.h. Verluste zu vermeiden.

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